Recht ist, was der Freiheit dient. Thomas Dehler

Mit der gebündelten Erfahrung von über 25 Jahren vertreten wir im Arbeitsrecht, Baurecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, im „Private Client“-Bereich samt der Beratung von Unternehmen (Familienunternehmen) sowie im Land- und Forstrecht sowohl rechtsberatend wie vor Gericht.

Recht ist, was der Freiheit dient. Thomas Dehler

Mit der gebündelten Erfahrung von über 25 Jahren vertreten wir im Arbeitsrecht, Baurecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, im „Private Client“-Bereich samt der Beratung von Unternehmen (Familienunternehmen) sowie im Land- und Forstrecht sowohl rechtsberatend wie vor Gericht.

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ÜBER ORSINI UND ROSENBERG & STRIESSNIG RECHTSANWÄLTE OG

Wieso eigentlich ORS Rechtsanwälte?

Meilensteine, die uns prägten

unsere Story

unsere Expertise. ihr gewinn.

Fach­gebiete

Das Arbeitsverhältnis wird zahlreichen Vorschriften unterworfen, ist doch der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber das üblicherweise schwächere Glied. Insofern prägen Regelungen hinsichtlich Mindestentgelte und Arbeitszeitbeschränkungen das rechtliche Arbeitsleben, die Zulässigkeit einer etwaigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist letztlich vielfach von Voraussetzungen abhängig. Und vereinzelte Beschäftigungsgruppen wie werdende Mütter, Väter, Eltern generell, Belegschaftsvertreter oder Personen mit Behinderungen werden unter einen quasi besonderen arbeitsrechtlichen Schutz gestellt. Es verwundert nicht, dass dementsprechend die Reichweite denkbarer Konflikte im Arbeitsverhältnis durchaus groß ist.

Mit sämtlichen inhaltlichen Materien des Arbeitsrechts vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung sind wir bestens vertraut, dies unter Bedachtnahme auf die jeweils einschlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die zahlreichen Themenfelder unserer Tätigkeiten beziehen sich auf Arbeitsvertragsgestaltungen, einvernehmliche Auflösungen, Kündigungen, vorzeitige Austritte, Entlassungen, Arbeitszeitregelungen, Versetzungen, Entsendungen, Betriebspensionen, Datenschutz, Arbeitskräfteüberlassungen, Mobbing, Diskriminierungen, sexuelle Belästigungen, Behindertenschutz, Mutterschutz, Elternkarenzen, Altersteilzeit, betriebliche Umstrukturierungen, Arbeitsunfälle, Dienstzeugnisse, oder Konkurrenzverbote genauso wie kollektivarbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten auf der Ebene zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung.

Wir beraten im privaten und öffentlichen Baurecht

Wir beraten dabei sowohl Privatpersonen als auch Bauträger und Projektentwickler.

Als ausgewiesene Experten im Immobilienrecht liegt ein Fokus unserer Tätigkeit in der Abwicklung von Bauträger-Projekten. Wir beraten vom Ankauf der Liegenschaft, Wohnungseigentumsbegründung und dem Abverkauf der Wohnungen schlüsselfertig oder gemäß BTVG.

Eine unserer Kernkompetenzen im Schwerpunkt Immobilienrecht ist die Erstellung von Bauverträgen, und Bauträgerverträgen sowie die Errichtung von Entwicklungsverträgen und städtebaulichen Verträgen mit und für Bauträger, Projektfinanzierer und Private.

Wir haben uns ebenso auf die Führung von streitigen Gerichtsverfahren, insbesondere auf Bauprozesse spezialisiert und vertreten Sie hier mit Durchschlagskraft vor Gericht.

 

UNSERE SCHWERPUNKTE
 
  • Abwicklung von Bauträgerprojekten
  • Ankauf von Liegenschaften, Führung von öffentlich-rechtlichen Bauverfahren, Wohnungseigentumsbegründung
  • Erstellung von Bauwerkverträgen, insbesondere Totalunternehmer- und Generalunternehmerverträge
  • Erstellung von Planerverträgen
  • Errichtung von Bauvertrtägen, Architektenverträge, Generalunternehmer, Konsulentenverträge
  • Beratung in allen  bauvertraglichen Abwicklungsfragen – von der Durchsetzung und Abwehr von Mehrkostenforderungen
  • Immobilienerwerb
  • Projektbegleitende Beratung von Hoch- und Tiefbauprojekten, insbesondere Straßen-, Tunnel- und Verkehrswegebau
  • Projektbegleitung von Architekten und Ingenieurkonsulenten
  • Führung von Bauprozessen, Rechtsstreitigkeiten von und mit  Architekten, Ingenieurkonsulenten, Maklern – insbesondere:
  • Führung von streitigen Gerichtsverfahren bei Gewährleistung und Haftung

Im Rahmen dieses Beratungsschwerpunktes errichten wir Testamente, letztwillige Verfügungen und beraten Sie allumfassend in diesen Fragen. Auch hier scheuen wir den Weg zu Gericht nicht, wenn es gilt Testamente anzufechten oder letztwillige Verfügungen durchzusetzen.

Erfolg braucht Kompetenz!
 
Sie erhalten rechtliche Beratung zu den folgenden Themen:
 
  • Baurecht
  • Bauträgerverträge (BTVG)
  • Wohnrecht
  • Mietrecht
  • Maklerrecht
  • Bauverträge
  • Immobilienverträge
  • Projektentwicklung
  • Bauträgervertragsgesetz
  • Bestandsrecht
  • Liegenschaftsrecht
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Räumungsklagen
 
3 Schritte zu Ihrer Rechtsberatung im Bau- und Immobilienrecht:
 
Erstberatung
Besuchen Sie unsere schönen Kanzleiräumlichkeiten, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Der Termin ist meistens kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen erste Lösungswege und einen Ablauf für eine mögliche Zusammenarbeit. Die Erstberatung kann wahlweise auch gerne per Videokonferenz durchgeführt werden.
 
Vereinbarung
Sie erhalten rasch und unverzüglich ein Angebot für die gewünschten Leistungen von uns. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir die Details und den Zeitplan für die Durchführung.
 
Durchführung
Wir werden Ihr Anliegen kompetent und effizient umsetzen. Dabei sind wir als Ansprechpartner stets erreichbar für Sie und informieren Sie laufend über den aktuellen Status und Meilensteine.
 
Was Sie von uns erwarten können!
  • Wir hoffen nicht, wir machen
  • Freundliche, vertrauensvolle Beratung
  • Kompetenz und Gespür
  • Topberatung im Bau- und Immobilienrecht
  • Mehrfach ausgezeichnet im Bereich Immobilien
  • Vorausschauende Prozessgestaltung
  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Effiziente Abwicklung

Wir begleiten Sie vom Ankauf der Liegenschaft / der Eigentumswohnung über die Treuhandschaft bis hin zur Eintragung im Grundbuch – zum Pauschalpreis. Kaufverträge über Liegenschaften und Wohnungseigentumsobjekte werden von uns ebenso abgewickelt wie komplexe Immobilien-Großprojekte, die einer umfassenden rechtlichen Betreuung von der Projekt- bis zur Betriebs- und Verwertungsphase bedürfen. Wir wickeln regelmäßig Bauträger- und Bauherrenmodelle ab. Einer unserer Schwerpunkte liegt dabei in der Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Wir vertreten hier Bauträger von der Gesellschaftsgründung, dem Ankauf der Immobilie, dem Abschluss der Bauverträge bis zur Eintragung des Wohnungseigentumsrechts der einzelnen Käufer im Grundbuch. Wir sind regelmäßig als Treuhänder in Bauträgerprojekten jeglicher Größenordnung engagiert.

Wir vertreten Sie hier in sämtlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fragestellungen. Das Spektrum reicht von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, Genehmigungsverfahren und Nutzungsüberlassungen. Auch haben wir uns auf die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen an die nächste Generation spezialisiert. Die Land- und Forstwirtschaft hat steuerliche und rechtliche Besonderheiten die es zu kennen und auch bei der Vertragserrichtung zu berücksichtigen gilt. Auch Wasserrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Auch beraten wir Gärtnereien und Gärtnereibetriebe in Wien bei der Liegenschaftsverwertung im Zusammenhang mit Umwidmungen und dem Verkauf oder der Baurechtsbegründung an (gemeinnützige) Bauträger und Projektfinanzierer.

Privatpersonen, die in allerlei Lebenssituationen mit dem Recht in Berührung gelangen, verhelfen wir zuverlässig zu einer effizienten Lösung ihrer rechtlichen Anliegen und Herausforderungen. Wir stehen Privatpersonen ganz besonders im Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Land- und Forstrecht, Mietrecht, Sozialrecht und Zivilrecht zur Verfügung. Hierbei befassen wir uns etwa mit der Gestaltung von Verträgen, Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen bei mangelhaft erworbenen Sachen, Schadenersatzansprüchen infolge von Personen- und/oder Sachschäden bei Verkehrsunfällen oder sonstigen Unfällen, Meinungsunterschieden zwischen Mietern und Vermietern, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Besitzstörungen, Schadensabwicklungen mit Versicherungen samt etwaigen Deckungsablehnungen, Verlassenschaftsverfahren und Nachfolgeplanungen einschließlich Vermögensübergaben an die nächste Generation. In familienrechtlichen Belangen sind wir mit vorehelichen Vereinbarungen, Ehestreitigkeiten, Trennungs- und Scheidungsabwicklungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Obsorgethemen bis hin zu Ehegatten- und Kindesunterhalt vertraut.

Es gelingt nicht immer, trotz außergerichtlicher Bemühungen eine tragfähige Einigung für einen Konflikt zu finden. Wenn das außergerichtlich gesprochene Wort nicht mehr ausreicht, vertreten wir sie vor allen österreichischen Gerichten – durchsetzungsstark und mit der notwendigen Härte. Im Vorfeld wägen wir natürlich sorgsam Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit unseren Mandanten ab.

Wir sind unseren Mandanten besonders bei Arbeitsunfällen, Invalidität, Berufsunfähigkeit, Pflegebedarf und Kinderbetreuungsgeld behilflich. Dies umfasst etwa die gegen den jeweiligen Versicherungsträger wie zum Beispiel AUVA, PVA, SVS, BVAEB oder ÖGK gerichtete Durchsetzung von Versehrtenrenten, von Rehabilitationsmaßnahmen, von Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspensionen genauso wie die Durchsetzung von Pflegegeldansprüchen und Kinderbetreuungsgeld.

Wir sind ein höchst zuverlässiger Ansprechpartner für Klein- und Mittelunternehmen in deren Unternehmensalltag. Ihnen stehen wir mit laufenden Rechtsberatungen sowie Vertretungen vor Gerichten und Behörden bei sämtlichen Problemen bei. Die präzise Herangehensweise an rechtliche Fragestellungen unter Bedachtnahme auf ökonomische Erwägungen wird von unseren unternehmerisch tätigen Mandanten, zu denen uns vielfach jahrelange Vertrauensverhältnisse verbindet, rundum geschätzt. Ebenso, dass wir in unserer Herangehensweise stets ein wirtschaftliches Verständnis für das Geschäftsleben unserer Mandanten und ihre jeweilige Branche aufbringen. Zu unseren Leistungen zählen die Vornahme von Gesellschaftsgründungen einschließlich Umgründungen, Vertragserrichtungen aller Art wie vor allem Kooperations-, Lizenz-, Handelsvertreter-, Makler-, Franchise- und Vertriebsvereinbarungen, die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen unserer Mandanten gegenüber Geschäftspartnern oder Kunden sowie die spiegelbildliche Abwehr von gegen unsere Mandanten von dritter Seite erhobenen Ansprüchen, Forderungsbetreibungen, Abwicklungen arbeitsrechtlicher Agenden, Schadensregulierungen von Versicherungsfällen, gewerbliche Rechtsschutzangelegenheiten wie unlauterer Wettbewerb, Markenschutz und Urheberrechte, streitige oder alternative Beilegungen von Konflikten zwischen einer Gesellschaft und Führungskräften einschließlich Organhaftungen, Beratungen inklusive Vertretungen im Gesellschafterstreit und die rechtliche Gestaltung einer Unternehmensnachfolge. In öffentlich-rechtlichen Gebieten befassen wir uns mit dem Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht und GPLB-Prüfungen.

Erbrecht

  • Testamente
  • Verlassenschaftsabhandlung
  • Erbverzicht
  • Erbteilung
  • Patientenverfügung

 

Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründung
  • Geschäftsführerbestellung
  • Anteilsübertragungen
  • Firmenbuchgesuche
  • Syndikatsverträge

 

Start-ups

  • Gewerbeanmeldung
  • Wahl der Rechtsform
  • Gesellschaftsverträge
  • Erstellung von AGBs
  • Patent- und Markenanmeldung

 

Zivilrecht

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Vertragserrichtung
  • Schadenersatzrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Verhandlungsgespräche

 

Prozessführung

  • Vertretung vor Gericht
  • Forderungsbetreibung
  • Verkehrsunfälle
  • Schadenersatz
  • Schmerzengeld

 

Vereinsrecht

  • Errichtung von Statuten
  • Errichtungsanzeige
  • Vertragserstellung

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ihre Ansprechpartner

unser Team

Mag. Wolfgang A.
Orsini und Rosenberg

RECHTSANWALT / PARTNER

Closeup Hand Getting Book

Werdegang

Mag. Orsini und Rosenberg ist gefragter Experte im Immobilienrecht und publiziert in diversen Fachzeitschriften und wird als Experte regelmäßig bei Gesetzesänderungen zu Stellungnahmen eingeladen.

Zur Person

Mag. Orsini und Rosenberg, hat sein Studium als einer der Jahrgangsbesten abgeschlossen und auch die Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt.

Tätigkeitsschwerpunkte

Vertragsrecht

Mag. Orsini und Rosenberg hat seine anwaltliche Tätigkeit auf Immobilienrecht, Baurecht, die Vertragserrichtung im Zusammenhang mit Kaufverträgen,  Wohnungseigentum und BTVG-Projekten sowie Erbrecht und Gesellschaftsrecht ausgerichtet und ist nicht nur gefragter Experte, sondern Vertragserrichter und eingetragener Treuhänder. Im Besonderen vertritt und berät er etliche Unternehmen beim An- und Verkauf von Liegenschaften, Zinshäusern bzw. generell bei allen Transaktionen im Immobilienbereich vom Erwerb des Eigenheims bis zum Asset deal oder Share deal komplexer An- und Verkäufe.

Mag. Orsini und Rosenberg vertritt etliche namhafte Bauträger beim An- und Verkauf von Liegenschaften und Zinshäusern, wobei er im Immobilienbereich regelmäßig komplexe Transaktionen abwickelt.

Gleichermaßen steht Mag. Orsini und Rosenberg Privatpersonen – vor allem beim Erwerb von Wohnungen bzw des Eigenheims zur Verfügung.

Streitige Gerichtsprozesse

Aber Mag. Orsini und Rosenberg kann auch sehr streitbar sein und setzt Ihre Ansprüche bei Bedarf auch bei Gericht durch. In streitigen Auseinandersetzungen vertritt er Mandanten vor allen Gerichten und Behörden. Von der Besitzstörungsklage, der Durchsetzung oder Abwehr von Dienstbarkeiten bis hin zu Teilungsklagen ist er und sein Team für Sie da.

Spezialisierung

Mag. Orsini und Rosenberg hat seine anwaltliche Tätigkeit auf Immobilienrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht bis hin zu Superädifikaten und dem gemeinnützigen Wohnbau und damit generell auf Liegenschaften und alles was mit diesen zusammenhängt, ausgerichtet. Er ist nicht nur ein gefragter Experte bei der Gestaltung von Verträgen, sondern setzt im Konfliktfall Ansprüche tatkräftig vor Gerichten und Behörden durch. 

Seine Überzeugung

Das Bestreben von Mag. Orsini und Rosenberg bleibt bei alldem immer dasselbe: Die bestmögliche Lösung für seine Mandanten zu erreichen diese zufrieden zu stellen. Der Erfolg seiner langjährigen fundierten Tätigkeiten bestätigt das.

Zusammenschluss

Vor der Gründung der Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG gemeinsam mit Dr. Florian Striessnig agierte Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg bereits langjährig als Rechtsanwalt.  Gerade zu immobilienrechtlichen Schwerpunkten publiziert er in diversen Fachzeitschriften und wird bei Gesetzesänderungen regelmäßig als Experte zu Stellungnahmen eingeladen. 

sprachen

Deutsch, Englisch, Italienisch, Russisch (Kenntnisse)

Dr. Florian Striessnig

RECHTSANWALT / PARTNER

Career Ladder

Werdegang

Dr. Florian Striessnig ist als Rechtsanwalt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen tätig. Schwerpunktmäßig berät und vertritt er vorwiegend im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Zivilrecht. Auf den Gebieten von streitigen Rechtssachen verhilft er zur alternativen Streitbeilegung ebenso wie zur Rechtsdurchsetzung vor Gerichten und Behörden.

Seinen unternehmerisch tätigen Mandanten steht Dr. Florian Striessnig speziell für eine laufende gesamtheitliche Betreuung im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht mit einem besonderen Verständnis für ökonomische Gestaltungsfragen zur Verfügung. Ebenso verhilft er Privatpersonen zuverlässig zu einer effizienten Lösung ihrer jeweiligen rechtlichen Anliegen und Herausforderung. Es ist Dr. Florian Striessnig unter sorgfältiger Erarbeitung einer für den jeweiligen Einzelfall sinnvollen Strategie immer ein Anliegen, seine Mandanten auf ihrem Weg zum Ziel zu unterstützen. Hindernisse werden von ihm auf diesem Weg vermieden oder bewältigt. Und das Ziel behält er mit dem nötigen Weitblick stets im Auge. Dr. Florian Striessnig war vor der mit Mag. Wolfang A. Orsini und Rosenberg erfolgten Gründung von ORS Rechtsanwälte schon viele Jahre als Rechtsanwalt tätig. Die Rechtsanwaltsprüfung legte Dr. Florian Striessnig mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Zuvor absolvierte er seine Ausbildung an der Universität Wien mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften, wobei er zu einem unternehmensrechtlichen Thema aus dem Kapitalgesellschaftsrecht promovierte. Er konnte hervorragende Studienergebnisse vorweisen. Laufende Publikationen in Fachzeitschriften runden seinen Werdegang ab. Dr. Florian Striessnig spricht Deutsch und Englisch.

sprachen

Deutsch und Englisch
 

Striessnig, Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach zulässiger Androhung der Entlassung, ASoK 2024, 250.

Striessnig, Kündigungs- und Entlassungsschutz von Arbeitnehmern bei beabsichtigter Betriebsratsgründung, ARD 6882/4/2024.

Striessnig, Ärztliche Krankschreibungen und das Vertrauen auf deren Richtigkeit, ARD 6834/5/2023.

Striessnig, Schon wieder das Benützungsentgelt für Fahrzeugnutzungen samt den entzweiten Berechnungsmethoden, Zak 2022/499.

Striessnig, Überstundenzwist im saisonalen Seilbahnbetrieb bei Arbeitsmangel, ARD 6795/5/2022.

Striessnig, Der (un-)berechtigte Vorwurf sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Krux der ehrenrührigen Beweislast, ARD 6777/5/2021.

Striessnig, Entgeltfortzahlungsschäden bei Verkehrsunfällen, ARD 6749/5/2021.

Michtner/Striessnig, Zu diskriminierenden Wirkungen einer versicherungsrechtlichen Ausschlussfrist bei Schwangerschaft bzw Mutterschaft, ZVers 2020, 194.

Striessnig, Zur unklaren Kostenbemessungsgrundlage im exekutionsrechtlichen Zwischenstreit zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, Zak 2020/110.

Striessnig, Einlagenrückgewährverbot und Schwestergesellschaften – Zur Zurechnung an den gemeinsamen Gesellschafter, GesRZ 2019, 157.

Striessnig, Gleichbehandlungsgesetz – Ein prozessualer Konter des Arbeitgebers, ARD 6629/5/2018.

Striessnig, Sohn des Alleingesellschafter-Geschäftsführers beschimpft Dienstnehmer: Begründeter vorzeitiger Austritt, weil Sohn dem Dienstgeber zurechenbar ist?, PVP 2018/82.

Striessnig, Einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen unter dem Eindruck von Entlassungsdrohungen, ZAS 2017, 151.

Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Austrittsgrund, RdW 2017/90.

Striessnig, Das Einlagenrückgewährverbot und die Verjährung bei Mietverträgen, GesRZ 2016, 266.

Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Entlassungsgrund, RdW 2016/320.

Marcel Kraml

MAG. MARCEL-PHILIP KRAML, BA

RECHTSANWALTSANWÄRTER

Sabine Strohmaier

Sabine Strohmaier, LL.M.

RECHTSANWALTSANWÄRTERIN

Platzhalter/in

Ihre Bewerbung ?
als

RECHTSANWALTSANWÄRTER/IN

Julia Neukirchner

Julia Neukirchner

Kanzleileitung
Leitung Grundbuch

Anna Kastler

Anna Kastler

Assistenz

Petra Mayer

Petra Mayer

ASSISTENZ

AKTUELLES / NeUIGKEITEN

NEWS

Offene Stellen

karriere

RECHTSANWALTS­ASSISTENT/IN

für 40 Wochenstunden

Wie Sie uns unterstützen können:
  • Empfang und Betreuung von KlientInnen;
  • telefonischer Kontakt mit MandantInnen und Behörden;
  • Schreiben nach Diktat Einbringung von Schriftsätzen im Web-ERV;
  • Termin- und Fristenmanagement;
  • Abwicklung von Kurrentien;
  • Grundbuch- und Firmenbuch;
  • selbständige Aktenbetreuung;
  • sonstige allgemeine Sekretariatsarbeiten (z.B. Post, Ablage).
Was wir uns von Ihnen wünschen:
  • ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
  • routinierter Umgang mit MS-Office;
  • Genauigkeit;
  • Eigenständigkeit;
  • Teamfähigkeit;
  • Verantwortungsbewusstsein;
  • Umgang mit der Anwaltssoftware Advokat von Vorteil;
  • Berufserfahrung vorteilhaft.
Was wir Ihnen bieten können:
  • eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre;
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit;
  • moderne Kanzleiräumlichkeiten;
  • gewissenhafte Aus- und Weiterbildung;
  • leistungsgerechte, gute Konditionen.
  • Aus gesetzlichen Gründen müssen wir auf den Kollektivvertrag verweisen, der ein Mindestgehalt von EUR 1.747,35 brutto (40 Wochenstunden) vorsieht.
  • In Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung ist eine Überzahlung jedenfalls möglich, sodass ein Gehalt von EUR 3.000,00 brutto – oder mehr – (40 Wochenstunden) in Aussicht gestellt werden kann. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse).

RECHTSANWALTS­ANWÄRTER/IN

für 40 Wochenstunden

Wie Sie uns unterstützen können:
  • Tätigkeit als Rechtsanwältsanwärter/in
  • selbständige Aktenbetreuung
  • abwechslungsreiche spannende Tätigkeit


Was wir uns von Ihnen wünschen:

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und Gerichtspraxis;
  • routinierter Umgang mit MS-Office;
  • Genauigkeit;
  • Eigenständigkeit;
  • Teamfähigkeit;
  • Verantwortungsbewusstsein;
  • Umgang mit der Anwaltssoftware Advokat von Vorteil;
  • Berufserfahrung vorteilhaft aber nicht zwingend;
  • hohe Motivation – high performance.
Was wir Ihnen bieten können:
  • eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre;
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit;
  • moderne Kanzleiräumlichkeiten;
  • gewissenhafte Aus- und Weiterbildung;
  • leistungsgerechte, gute Konditionen.
  • Wir bieten ein monatliches Bruttogehalt von wenigstens EUR 2.700,00 (14 mal jährlich). Je nach Qualifikation und Erfahrung ist eine leistungsgerechte Mehrbezahlung möglich. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse).

Erfolge auf die wir stolz sind

awards

Acquisition International

Einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht

Unsere Kanzlei wurde von der acquisition international 2019 zum Gewinner in der Kategorie einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Fmga2019

Vetrragserrichter Kanzlei des Jahres

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2018 zum Gewinner in der Kategorie – Vertragserrichter – Kanzlei des Jahres – Österreich – gewählt.

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real estate law Rechtsanwalt des Jahres 2020

Unsere Kanzlei wurde von Finance Monthly zur besten Kanzlei für Immobilienrecht 2020 in Österreich gewählt.

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real estate law Rechtsanwalt des Jahres 2021

Unsere Kanzlei wurde von Finance Monthly zur besten Kanzlei für Immobilienrecht 2021 in Österreich gewählt.

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lawyer network winner 2021

Unsere Kanzlei wurde von The Lawyer Network zur besten Kanzlei im Jahr 2021 in Österreich gewählt.

Jan23329_Orsini und Rosenberg Rechtsanwalt_Logo

PROPERTY LAW RECHTSANWALT DES JAHRES 2022

Unsere Kanzlei wurde von der acquisition international 2022 zum Gewinner in der Kategorie Einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Financemonthly

Vetrragserrichter Kanzlei des Jahres 2022

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2022 zum Gewinner in der Kategorie einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Wolfgangorsini Fmla23 Certificate

EINFLUSSREICHSTER RECHTSANWALT IMMOBILIENRECHT DES JAHRES 2023

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2023 zum Gewinner in der Kategorie einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Financemonthly24

EINFLUSSREICHSTER RECHTSANWALT IMMOBILIENRECHT DES JAHRES 2024

Unsere Kanzlei, wurde von den Finance Monthly Law Awards 2024 zum Gewinner in der Kategorie einflussreichster Rechtsanwalt Immobilienrecht – Österreich – gewählt.

Advocheck55

Bestbewertet in Advocheck/finditoo im Jahr 2024

Unsere Kanzlei erziehlt bei den Nutzern von advocheck/finditoo die Höchstbewertung.

Advocheck2024

TOP ANWALTSKANZLEI 2024

Unsere Kanzlei wurde von der Bewertungsplattform advocheck24 im Jahr 2024 als TOP BEWERTETE ANWALTSKANZLEI ausgezeichnet.

Immo Magazin2024

Top 10 der besten Rechtsanwälte österreichs für immobilienrecht

Unsere Kanzlei, wurde vom Immobilienmagazin als einer der zehn besten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs für Immobilienrecht ausgezeichnet.

Bhh Zertifikat Gold Ra Orsini Und Rosenberg 2024

GOLD BEWERTUNG DER BAUHERRENHILFE

Unsere Kanzlei wurde von der Bauherrenhilfe Österreich als Gold-Qualitätsbetrieb bei Rechtsberatung im Bau- und Immobilienrecht ausgezeichnet.

Mitgliedschaften

Union Wiener Advokaten
Logo Wiener Anwaelte
Avolink

Kontakt & anfahrt

wir nehmen
uns zeit für sie

Sie finden uns im Herzen von Wien unweit der Wiener Staatsoper im 1. Bezirk.

Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG

1010 Wien, Annagasse 8

Anfahrt mit dem Auto
Mit dem Auto empfehlen wir, in der Kärntnerring-Garage oder in der Garage Palais Corso zu parken.

Mit der U-Bahn
Von der Station Karlsplatz (Linien U1 & U2 & U4) erreichen Sie die Kanzlei in 5 Minuten.